Aktive Mitgliedschaft

Aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr kann jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden.

Eine sogenannte Doppelmitgliedschaft ist unter gewissen Vorraussetzungen ebenfalls möglich, sofern man für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht.

Dem Mitglied dürfen durch ihren ehrenamtlichen Dienst keine Einschränkungen in Ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen. Im Gegenzug verpflichtet man sich durch die Mitgliedschaft in der Feuerwehr an Übungs- und Ausbildungsdiensten, sowie Brand- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen.

Das Höchstdienstalter beträgt 67 Jahre. Ab diesem Alter kann man in die Alterabteilung übertreten. Wenn Sie Interesse an einer aktiven Mitgliedschaft in unserer Feuerwehr haben, können Sie [hier] einen Mitgliedsantrag herunterladen. Wir empfehlen vorher jedoch zum zweiwöchentlichen Übungsdienst persönlich zu erscheinen und sich vor Ort ein Bild über uns zu machen.